Steuern für Unternehmer im Ausland
Betriebsstätten, DBA, Hinzurechnungsbesteuerung und legale Steueroptimierung.
Die wichtigsten Steuer-Themen
Doppelbesteuerungsabkommen
DBA regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Deutschland hat über 90 DBA abgeschlossen.
Hinzurechnungsbesteuerung
§ 7–14 AStG: Gewinne ausländischer Gesellschaften können in DE versteuert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Betriebsstätte
Eine feste Geschäftseinrichtung begründet eine Steuerpflicht im jeweiligen Land. Vermeidung oder bewusste Nutzung ist strategisch relevant.
Wegzugsbesteuerung
§ 6 AStG: Bei Wegzug aus DE werden unrealisierte Gewinne auf Beteiligungen >1% besteuert.
Steuervergleich: DACH vs. Ausland
| Land | Corp Tax | Dividenden | Kapitalgewinne | Gesamt effektiv |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | ~30% | ~26% | ~26% | ~48% |
| Österreich | 23% | 27,5% | 27,5% | ~44% |
| Dubai | 9% | 0% | 0% | ~9% |
| Zypern (Non-Dom) | 12,5% | 0% | 0% | ~12,5% |
| Estland | 0% / 20% | 0% / 20% | 0% | 0–20% |
| Singapur | 17% | 0% | 0% | ~17% |
Dos & Don'ts
Dos
- Saubere steuerliche Abmeldung aus DACH
- Echte Substanz am neuen Standort aufbauen
- Professionelle Steuerberatung in beiden Ländern
- DBA-Anwendung sorgfältig prüfen
- Dokumentation aller Geschäftsvorfälle
Don'ts
- Briefkastenfirma ohne Substanz
- Weiter in DACH arbeiten ohne Abmeldung
- Transfer Pricing ohne Dokumentation
- Schwarze-Liste-Jurisdiktionen ohne Grund wählen
- Ohne fachlichen Rat strukturieren