AUSWANDER KOMPASS
Denny Guhlmann März 2026 10 min Lesezeit

Deutsche Rente im Ausland beziehen

Rente weltweit beziehen – Grundsatz

Die gute Nachricht zuerst: Die deutsche Rente wird grundsätzlich weltweit ausgezahlt. Es gibt kein Land auf der Welt, in das die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine Rente überweist. Allerdings gibt es wichtige Details und Einschränkungen, die Ihren Rentenbetrag und die steuerliche Behandlung beeinflussen können.

Die DRV zahlt derzeit Renten an über 1,7 Millionen Menschen im Ausland – Tendenz steigend. Die beliebtesten Länder für deutsche Rentner im Ausland sind Spanien, Portugal, Thailand, Österreich und die Schweiz.

  • Weltweite Auszahlung: Die DRV überweist in über 150 Länder. Auf deutsches oder ausländisches Konto möglich.
  • SEPA-Überweisung: Innerhalb der EU kostenlos und schnell. Empfehlenswert: Deutsches Konto behalten.
  • Auslandskonto: Auszahlung auf lokales Konto möglich. SWIFT-Gebühren und Wechselkursverluste beachten.
  • Rentenkürzungen: Bei bestimmten Rentenarten (FRG-Zeiten, Erwerbsminderung) können Kürzungen eintreten.

Mögliche Rentenkürzungen im Ausland

Die normale Altersrente wird in voller Höhe weltweit gezahlt. Bei bestimmten Rentenarten können jedoch Kürzungen eintreten:

  • FRG-Zeiten (Fremdrentengesetz): Rentenansprüche aus DDR-Zeiten oder als Vertriebener/Spätaussiedler können bei Umzug außerhalb der EU/EWR um bis zu 30% gekürzt oder ganz gestrichen werden. Dies betrifft vor allem Aussiedler aus Osteuropa.
  • Erwerbsminderungsrente: Kann bei Umzug ins Ausland eingeschränkt werden, da die medizinische Überprüfung im Ausland schwieriger ist. In der EU: in der Regel kein Problem.
  • Altersrente (normale Beitragszeiten): Wird in voller Höhe weltweit gezahlt – ohne Kürzungen.
  • Witwenrente: Wird ebenfalls weltweit in voller Höhe gezahlt.
  • Riester-Rente: Zulagen und Steuervorteile müssen bei Umzug außerhalb der EU zurückgezahlt werden. Innerhalb der EU: Zulagen bleiben erhalten.

Tipp: Fordern Sie vor der Auswanderung eine Rentenauskunft bei der DRV an und fragen Sie explizit nach möglichen Kürzungen bei Umzug in Ihr Zielland. So gibt es keine Überraschungen.

Besteuerung der Rente im Ausland

Die Besteuerung der deutschen Rente im Ausland hängt vom DBA mit Ihrem Zielland ab. Die wichtigsten Szenarien:

  • Kassenstaat-Prinzip: Viele DBA sehen vor, dass die gesetzliche Rente im Quellenstaat (Deutschland) besteuert wird. Zuständig: Finanzamt Neubrandenburg (RiA).
  • Wohnsitzstaat-Prinzip: Einige DBA weisen das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Beispiel: USA, Kanada – Rente wird nur dort besteuert.
  • Geteiltes Besteuerungsrecht: Manche DBA erlauben beiden Staaten die Besteuerung, vermeiden aber die Doppelbesteuerung durch Anrechnung.
  • Ohne DBA: Bei Ländern ohne DBA (z.B. Paraguay) können theoretisch beide Staaten besteuern. Paraguay besteuert ausländisches Einkommen nicht (Territorialprinzip).

Finanzamt Neubrandenburg (RiA): Die zentrale Stelle für alle deutschen Rentner im Ausland. Telefon: +49 395 44222 47000. Hier müssen Sie sich registrieren und ggf. eine Steuererklärung einreichen.

Praktische Schritte

So stellen Sie sicher, dass Ihre Rente auch nach der Auswanderung reibungslos fließt:

  1. DRV informieren: Schriftlich über den Umzug ins Ausland, neue Adresse und Bankverbindung mitteilen. Formulare sind online verfügbar.
  2. Bankverbindung angeben: IBAN und BIC des ausländischen Kontos oder eines deutschen Kontos. Tipp: Deutsches Konto (DKB) behalten – keine SWIFT-Gebühren, kein Wechselkursrisiko.
  3. Steuerliche Registrierung: Beim Finanzamt Neubrandenburg (RiA) registrieren. Steuernummer wird zugewiesen. Ggf. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) prüfen.
  4. Ansässigkeitsbescheinigung: Im Zielland ein Certificate of Tax Residence beantragen und dem FA Neubrandenburg vorlegen – für die korrekte Anwendung des DBA.
  5. NV-Bescheinigung prüfen: Bei geringer Rente können Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, um den Steuerabzug zu vermeiden.

Jährliche Lebensbescheinigung

Die DRV versendet einmal jährlich eine Lebensbescheinigung an alle Rentner im Ausland. Dieses Formular muss bestätigt und innerhalb der gesetzten Frist zurückgesendet werden – sonst wird die Rentenzahlung eingestellt.

  • Wer kann bestätigen: Deutsche Botschaft, Konsulat, lokale Behörde (Rathaus, Polizei), Bank, Notar oder Gemeindepfarrer.
  • Frist: In der Regel 1–2 Monate nach Zustellung. Die Frist steht auf dem Formular.
  • Bei Versäumnis: Die Rente wird vorübergehend eingestellt. Nach Einreichung der Bescheinigung wird sie rückwirkend nachgezahlt – aber die Unterbrechung kann mehrere Monate dauern.
  • Tipp: Setzen Sie sich eine jährliche Erinnerung. Einige Botschaften bieten die Bestätigung kostenlos an, andere verlangen eine geringe Gebühr.

Fazit

Die deutsche Rente wird weltweit in voller Höhe ausgezahlt – mit wenigen Ausnahmen bei FRG-Zeiten und Erwerbsminderungsrenten. Die steuerliche Behandlung hängt vom DBA mit Ihrem Zielland ab. Entscheidend sind drei Dinge: DRV rechtzeitig informieren, beim Finanzamt Neubrandenburg registrieren und die jährliche Lebensbescheinigung nicht vergessen.

Behalten Sie ein deutsches Bankkonto (DKB) für den Rentenempfang – das spart SWIFT-Gebühren und Wechselkursverluste. Und fordern Sie vor der Auswanderung eine detaillierte Rentenauskunft an, um mögliche Kürzungen frühzeitig zu erkennen.

Hinweis Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bitte konsultiere einen Fachexperten für deine persönliche Situation.
Denny Guhlmann

Experte für strategisches Auswandern

Gründer von Auswander-Kompass. Unterstützt Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dabei, fundierte Entscheidungen über ein Leben im Ausland zu treffen – mit klaren Fakten zu Steuern, Visa und Lebensqualität.

Mehr über den Autor Aktualisiert: März 2026

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