AUSWANDER KOMPASS
Denny Guhlmann März 2026 10 min Lesezeit

Private Krankenversicherung im Ausland

PKV im Ausland – Grundlagen

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich einen weltweiten Schutz. Allerdings ist dieser Schutz an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die viele Auswanderer erst zu spät entdecken. Die Frage „Kann ich meine PKV im Ausland behalten?" lässt sich nicht pauschal beantworten – es kommt auf Ihren konkreten Tarif, Ihr Zielland und Ihre Aufenthaltsdauer an.

Im Kern unterscheidet die PKV zwischen vorübergehenden Auslandsaufenthalten (Urlaub, Geschäftsreise) und einer dauerhaften Verlegung des Wohnsitzes. Bei Ersterem greift der Versicherungsschutz fast immer, bei Letzterem wird es kompliziert.

Weltweiter Schutz – die Einschränkungen

„Weltweiter Versicherungsschutz" klingt gut, ist aber in der Praxis deutlich eingeschränkter als die meisten Versicherten glauben:

  • Zeitliche Begrenzung: Viele Tarife begrenzen den Auslandsschutz auf 1–6 Monate pro Kalenderjahr. Wer dauerhaft im Ausland lebt, fällt oft aus dem Schutz.
  • Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts: Die meisten PKV-Tarife enthalten eine Klausel, die den Schutz beendet, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dauerhaft ins Ausland verlegt wird. Das ist der kritische Punkt.
  • Länderausschlüsse: Manche Tarife schließen bestimmte Länder aus – die USA sind häufig betroffen wegen der hohen Behandlungskosten.
  • Tarife mit echtem Weltschutz: Einige Premium-Tarife bieten unbegrenzten weltweiten Schutz – diese sind jedoch teurer und eher die Ausnahme.

Wichtig: Lesen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau – insbesondere die Abschnitte zu „Geltungsbereich" und „Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts". Im Zweifel: schriftliche Bestätigung vom Versicherer einholen, dass der Schutz auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Zielland gilt.

Drei Optionen für Auswanderer

Option 1 – PKV behalten und Auslandsschutz bestätigen lassen

Wenn Ihr Tarif dauerhaften Auslandsschutz bietet, können Sie die PKV einfach weiterlaufen lassen. Melden Sie die Aufenthaltsverlagerung dem Versicherer und lassen Sie sich den fortbestehenden Schutz schriftlich bestätigen. Vorteil: Kein Verlust der Altersrückstellungen, kein Wechselaufwand. Nachteil: Die Beiträge bleiben auf deutschem Niveau, obwohl Sie möglicherweise in einem Land mit niedrigeren Gesundheitskosten leben.

Option 2 – PKV kündigen und internationale Krankenversicherung abschließen

Spezialisierte internationale Krankenversicherungen sind oft besser auf die Bedürfnisse von Auswanderern zugeschnitten. Die wichtigsten Anbieter:

  • BDAE: Deutscher Anbieter, spezialisiert auf Expats. Tarife ab ca. 180 EUR/Monat. Guter Kundensupport in Deutsch.
  • Cigna Global: Weltweiter Schutz, flexible Tarifgestaltung. Besonders beliebt bei Langzeit-Expats.
  • Allianz Care: Premium-Schutz weltweit mit hohen Deckungssummen. Teurer, aber umfassend.
  • Foyer Global Health: Luxemburger Anbieter mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis für Europa und Asien.

Option 3 – PKV ruhend stellen (Anwartschaftsversicherung)

Die Anwartschaftsversicherung ist ein Kompromiss: Sie pausieren Ihre PKV und zahlen nur einen reduzierten Beitrag (ca. 50–150 EUR/Monat). Dafür sichern Sie sich das Recht, bei Rückkehr nach Deutschland ohne erneute Gesundheitsprüfung in Ihren alten Tarif zurückzukehren.

  • Große Anwartschaft: Altersrückstellungen bleiben erhalten, Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung. Teurer (100–150 EUR/Monat).
  • Kleine Anwartschaft: Nur Rückkehrrecht ohne Gesundheitsprüfung, keine Altersrückstellungen. Günstiger (30–80 EUR/Monat).

Altersrückstellungen – was passiert damit?

Altersrückstellungen sind das Kapital, das Ihre PKV über die Jahre angespart hat, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Bei einer Kündigung ist die Frage, was damit passiert, entscheidend:

  • Wechsel zu anderem PKV-Anbieter: Der Basistarif-Anteil der Rückstellungen wird übertragen (seit 2009). Der darüber hinausgehende Teil verfällt.
  • Wechsel zu internationaler KV: Rückstellungen verfallen komplett – es sei denn, Sie nutzen die große Anwartschaft.
  • Große Anwartschaft: Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Die sicherste Option für alle, die eine Rückkehr nicht ausschließen.

Je länger Sie in der PKV waren und je älter Sie sind, desto mehr Altersrückstellungen haben Sie aufgebaut. Bei 20+ Jahren PKV können das 50.000 EUR und mehr sein – ein Verlust, der gut überlegt sein will.

Unsere Empfehlung nach Situation

  • Temporärer Auslandsaufenthalt (1–3 Jahre): PKV behalten, Auslandsschutz bestätigen lassen. Kein Wechselaufwand, keine Verluste.
  • Dauerhaft auswandern, Rückkehr möglich: Große Anwartschaft + internationale KV (BDAE/Cigna). Maximale Flexibilität.
  • Dauerhaft auswandern, keine Rückkehr: PKV kündigen, internationale KV abschließen. Altersrückstellungen gehen verloren, aber die Beiträge sind oft deutlich günstiger.

Fazit

Die PKV kann im Ausland funktionieren, erfordert aber genaue Prüfung des Tarifs und ehrliche Abwägung der Optionen. Für dauerhafte Auswanderung ist eine internationale Krankenversicherung in Kombination mit einer Anwartschaft oft die klügste Lösung – Sie sparen bei den laufenden Kosten und sichern sich gleichzeitig das Rückkehrrecht.

Handeln Sie vor der Auswanderung: Tarif prüfen, Versicherer kontaktieren, Anwartschaft beantragen. Nach der Abmeldung wird es deutlich schwieriger, die richtigen Weichen zu stellen.

Denny Guhlmann

Experte für strategisches Auswandern

Gründer von Auswander-Kompass. Unterstützt Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dabei, fundierte Entscheidungen über ein Leben im Ausland zu treffen – mit klaren Fakten zu Steuern, Visa und Lebensqualität.

Mehr über den Autor Aktualisiert: März 2026

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